Einteilung der Chöre und Vokalensembles
Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt 6 Personen. Jede Stimme muss mindestens
zweifach besetzt sein.
Die Beurteilung der Darbietung erfolgt nach:
· technischen Kriterien (Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik): 0 - 10 Punkte
· musikalisch-künstlerischen Kriterien (Interpretation, Stil) : 0 - 10 Punkte
· Programmauswahl (Vielfalt und Qualität der gesungenen Stücke); 0 - 5 Punkte
· künstlerischer Gesamteindruck: 0 - 5 Punkte
insgesamt bis 30 Punkte
Die Chöre und Vokalensembles erhalten für ihre Leistungen ausschließlich ein Prädikat zugesprochen. Die Prädikate lauten:
· „mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen“ (23-30 Punkte)
· „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ (15-22 Punkte)
· „mit gutem Erfolg teilgenommen“ (1-14 Punkte).
Die Prädikate werden bekannt gegeben, nicht aber die erzielten Punktewerte. Jede teilnehmende Formation erhält am Ende der jeweiligen Konkurrenz eine verbale Beurteilung in geeigneter Form.
Qualifizierte Teilnehmer/innen des Landesjugendsingens erhalten eine Urkunde.
Programmauswahl beim Landesjugendsingen
Dauer des gesamten Programms: mindestens 8, höchstens 10 Minuten.
a) Ein Pflichtlied aus dem Kanon. Link: Pflichtlieder Landesjugendsingen
b) Kurzprogramm: bis zu 3 frei gewählte Stücke. 2 Stücke des Gesamtprogramms müssen a cappella vorgetragen werden, in der Altersstufe der 6- bis 10-jährigen ist ein Lied a cappella Pflicht.
Eines der vorgetragenen Stücke muss ein Volkslied aus Österreich oder ein Lied regionaler Prägung sein. Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt.
Das Notenmaterial des gesamten Programms ist der Jury in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vortrags auszuhändigen.
Die Übermittlung des gewählten Programms muss bis (Wird noch bekannt gegeben!) erfolgen und darf danach nicht mehr verändert werden.
Zusammensetzung der Jury
Zur Bewertung der Chöre und Vokalensembles bei den Landesjugendsingen ist in jedem Bundesland wenigstens eine Jury aus Chorfachleuten einzurichten. Die Bestellung erfolgt durch das Landesjugendreferat im Einvernehmen mit dem Landesschulrat und den Fachinspektor/innen für Musikerziehung. Die Jury besteht aus dem Fachinspektor/der Fachinspektorin des jeweiligen Bundeslandes als Vorsitz ohne Stimmrecht sowie 4 bewertenden Chorexpert/innen. Chorleiter/innen, deren Chor beim Landesjugendsingen antritt, dürfen keiner Jury dieses Bundeslandes angehören.
Kategorien:
Die Einteilung erfolgt nach Alter, Schulform (mit oder ohne musische Schwerpunktsetzung), Besetzung (gleichstimmig: Ober- oder Männerstimmen; gemischtstimmig: SAB, SATB)
Außerschulische Formationen können grundsätzlich in jeder Kategorie antreten; im Zuge der Anmeldung wird die genaue Profilbeschreibung dieser Chöre/Ensembles geprüft und die entsprechende Kategorienzuteilung von den jeweiligen Fachinspektor/innen vorgenommen.
Kat. A (6 -10 Jahre) Oberstimmen
A1: Normalformen
A2: Musische Sonderformen
Kat. B (10 -15 Jahre) Normalformen
B1: Oberstimmen
B2: SAB
Kat. C (10 -14 Jahre) Musische Sonderformen
C1: Oberstimmen
C2: SAB
Kat. D (ab 10 Jahren) Normalformen
D1: Oberstimmen
D2: Männerstimmen
Kat. E (ab 15 Jahren) Musische Sonderformen
E1: Oberstimmen
E2: Männerstimmen
Kat. F (ab 10 Jahren) Normalformen
F1: SAB
F2: SATB
Kat. G (ab 15 Jahren) Musische Sonderformen
G1: SAB
G2: SATB
Weiterempfehlung an das BUNDESJUGENDSINGEN:
Die Teilnehmer/innenkontingente für jedes Bundesland wurden bei der Landesjugendreferent/innen-konferenz mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend im Frühjahr 2018 festgelegt.
Teilnahmeberechtigt sind, entsprechend der dem jeweiligen Bundesland zugewiesenen Kontingentgröße, die jeweils besten „ausgezeichneten“ Chöre jeder Kategorie des Landesjugendsingens. Danach sind bis zur Erfüllung des dem Bundesland zustehenden Kontingents weitere aus den mit „ausgezeichnet“ qualifizierten Chören einzuladen.
Die Auswahl trifft die Landesjury mit dem Landesjugendreferat und dem Bundesministerium für Familien und Jugend.
Das Bundesjugendsingen findet von 27. Juni - 30. Juni 2022 in Klagenfurt statt.
Die nominierten Chöre verpflichten sich zur vollständigen Anwesenheit während des gesamten
Bundesjugendsingens. Verspätete An- und Abreisen sind nicht möglich; der Platz wird in diesem Fall an den nächstgereihten Chor weitergegeben.
Details dazu werden rechtzeitig nach dem Landesjugendsingen bekanntgegeben.
Weitere Informationen sind unter: www.jugendsingen.at zu finden.
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