Ausschreibung

Einteilung der Chöre und Vokalensembles

Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt 6 Personen. Jede Stimme muss mindestens

zweifach besetzt sein.

 

Die Beurteilung der Darbietung erfolgt nach:

·       technischen Kriterien (Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik): 0 - 10 Punkte

·       musikalisch-künstlerischen Kriterien (Interpretation, Stil) : 0 - 10 Punkte

·       Programmauswahl (Vielfalt und Qualität der gesungenen Stücke); 0 - 5 Punkte

·       künstlerischer Gesamteindruck: 0 - 5 Punkte

insgesamt bis 30 Punkte

 

Die Chöre und Vokalensembles erhalten für ihre Leistungen ausschließlich ein Prädikat zugesprochen. Die Prädikate lauten:

·       „mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen“ (23-30 Punkte)

·       „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ (15-22 Punkte)

·       „mit gutem Erfolg teilgenommen“ (1-14 Punkte).

Die Prädikate werden bekannt gegeben, nicht aber die erzielten Punktewerte. Jede teilnehmende Formation erhält am Ende der jeweiligen Konkurrenz eine verbale Beurteilung in geeigneter Form.

Qualifizierte Teilnehmer/innen des Landesjugendsingens erhalten eine Urkunde.

 

Programmauswahl beim Landesjugendsingen

Dauer des gesamten Programms: mindestens 8, höchstens 10 Minuten.

 

a) Ein Pflichtlied aus dem Kanon. Link: Pflichtlieder Landesjugendsingen

 

b) Kurzprogramm: bis zu 3 frei gewählte Stücke. 2 Stücke des Gesamtprogramms müssen a cappella vorgetragen werden, in der Altersstufe der 6- bis 10-jährigen ist ein Lied a cappella Pflicht.

 

Eines der vorgetragenen Stücke muss ein Volkslied aus Österreich oder ein Lied regionaler Prägung sein. Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaubt.

Das Notenmaterial des gesamten Programms ist der Jury in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vortrags auszuhändigen.

Die Übermittlung des gewählten Programms muss bis (Wird noch bekannt gegeben!) erfolgen und darf danach nicht mehr verändert werden.

 

Zusammensetzung der Jury

Zur Bewertung der Chöre und Vokalensembles bei den Landesjugendsingen ist in jedem Bundesland wenigstens eine Jury aus Chorfachleuten einzurichten. Die Bestellung erfolgt durch das Landesjugendreferat im Einvernehmen mit dem Landesschulrat und den Fachinspektor/innen für Musikerziehung. Die Jury besteht aus dem Fachinspektor/der Fachinspektorin des jeweiligen Bundeslandes als Vorsitz ohne Stimmrecht sowie 4 bewertenden Chorexpert/innen. Chorleiter/innen, deren Chor beim Landesjugendsingen antritt, dürfen keiner Jury dieses Bundeslandes angehören.

 

Kategorien:

Die Einteilung erfolgt nach Alter, Schulform (mit oder ohne musische Schwerpunktsetzung), Besetzung (gleichstimmig: Ober- oder Männerstimmen; gemischtstimmig: SAB, SATB)

Außerschulische Formationen können grundsätzlich in jeder Kategorie antreten; im Zuge der Anmeldung wird die genaue Profilbeschreibung dieser Chöre/Ensembles geprüft und die entsprechende Kategorienzuteilung von den jeweiligen Fachinspektor/innen vorgenommen.

 

Kat. A (6 -10 Jahre) Oberstimmen

A1: Normalformen

A2: Musische Sonderformen 

 

Kat. B (10 -15 Jahre) Normalformen

B1: Oberstimmen

B2: SAB

 

Kat. C (10 -14 Jahre) Musische Sonderformen 

C1: Oberstimmen

C2: SAB

 

Kat. D (ab 10 Jahren) Normalformen

D1: Oberstimmen

D2: Männerstimmen

 

Kat. E (ab 15 Jahren) Musische Sonderformen 

E1: Oberstimmen

E2: Männerstimmen

 

Kat. F (ab 10 Jahren) Normalformen

F1: SAB

F2: SATB

 

Kat. G (ab 15 Jahren) Musische Sonderformen 

G1: SAB

G2: SATB

  

Weiterempfehlung an das BUNDESJUGENDSINGEN:

Die Teilnehmer/innenkontingente für jedes Bundesland wurden bei der Landesjugendreferent/innen-konferenz mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend im Frühjahr 2018 festgelegt.

Teilnahmeberechtigt sind, entsprechend der dem jeweiligen Bundesland zugewiesenen Kontingentgröße, die jeweils besten „ausgezeichneten“ Chöre jeder Kategorie des Landesjugendsingens. Danach sind bis zur Erfüllung des dem Bundesland zustehenden Kontingents weitere aus den mit „ausgezeichnet“ qualifizierten Chören einzuladen.

Die Auswahl trifft die Landesjury mit dem Landesjugendreferat und dem Bundesministerium für Familien und Jugend.

Das Bundesjugendsingen findet von 27. Juni - 30. Juni 2022 in Klagenfurt statt.

  

Die nominierten Chöre verpflichten sich zur vollständigen Anwesenheit während des gesamten

Bundesjugendsingens. Verspätete An- und Abreisen sind nicht möglich; der Platz wird in diesem Fall an den nächstgereihten Chor weitergegeben. 

Details dazu werden rechtzeitig nach dem Landesjugendsingen bekanntgegeben.

 

Weitere Informationen sind unter: www.jugendsingen.at zu finden.